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Mietbedingungen

KEINE VERSTECKTEN KOSTEN

1. Allgemeines

  • Schäden an Reifen und Unterboden sind nicht durch die Versicherung gedeckt.
  • Der Mieter haftet uneingeschränkt für Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Verwaltungsdelikte, die während der Mietdauer begangen werden.
  • Die Versicherung deckt keine Kollisionsschäden ab, die durch vorsätzliche Handlungen verursacht werden, oder wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Drogen steht oder wenn das Fahrzeug für Schmuggel oder andere illegale Aktivitäten verwendet wird.
  • Das Fahrzeug wird mit einer bestimmten Menge Kraftstoff übergeben und muss mit derselben Menge zurückgegeben werden. Wenn sich bei der Rückgabe mehr Kraftstoff im Fahrzeug befindet, erfolgt keine Rückerstattung.
  • Die Mietpreise beinhalten 24% MwSt. und unbegrenzte Kilometer (km).
  • Für zusätzliche Fahrer fällt ein Aufpreis an.
  • Die Versicherung deckt keine Schäden im Innenraum des Fahrzeugs ab, wie z. B. Zigarettenbrandlöcher, durch Haustiere verursachte Schäden, beschädigte Sitze, Schlüsselbeschädigung oder -verlust, Kratzer oder sonstige Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch.

2. In unserem Preis enthalten

  • Vollkaskoversicherung
  • Unbegrenzte Kilometer
  • 24 Stunden am Tag Pannenhilfe auf ganz Kreta
  • Diebstahlschutz
  • Neue Modelle
  • Sonderpreise
  • Vertrag in 4 Sprachen
  • Kindersitz auf Anfrage
  • Kostenlose Straßenkarte von Kreta
  • KEINE VERSTECKTEN KOSTEN

3. Gegenstand der Miete

Der Vermieter vermietet, übergibt und gewährt dem Mieter die Nutzung des Fahrzeugs zusammen mit dessen Zubehör und Ausstattung, wie im beigefügten Anhang beschrieben, der einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrags bildet.

4. Mieter

Bei der Übernahme des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter die Originale seines Personalausweises oder Reisepasses sowie seines Führerscheins vorzulegen. Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU, die nicht Vertragspartei des Wiener Übereinkommens sind, müssen zusätzlich zu ihrem regulären Führerschein einen internationalen Führerschein besitzen.

5. Dauer

  • Die Dauer dieses Vertrags ist im Anhang festgelegt. Nach Ablauf der Mietdauer und an dem im Anhang angegebenen konkreten Datum ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug an den Vermieter an der im Anhang angegebenen Adresse zurückzugeben.
  • Die Stornierung einer Reservierung und die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge kann nur mindestens 72 Stunden vor dem geplanten Beginn der Fahrzeugmiete erfolgen. Andernfalls ist jeder gezahlte Betrag nicht erstattungsfähig.

6. Zahlungsbedingungen

  • Die insgesamt vereinbarte Mietgebühr für die gesamte Dauer der Miete ist im Anhang angegeben und vom Mieter vor oder bei Übergabe des Fahrzeugs zu zahlen, entweder in bar, per Banküberweisung oder per Kreditkarte, die von einer kooperierenden Bank in Griechenland oder im Ausland akzeptiert wird. Die Zahlung wird ausschließlich durch eine schriftliche und unterzeichnete Quittung des Vermieters oder durch den entsprechenden Banktransaktionsnachweis belegt, unter Ausschluss aller anderen Beweismittel, einschließlich eidesstattlicher Aussagen.

Die tägliche Mietgebühr deckt nur die ausdrücklich im Anhang aufgeführten Leistungen ab, sowie:

  • Fahrerversicherung bis zu 5.000€ (nur im Falle von Tod oder vollständiger/teilweiser Invalidität, ausgenommen Krankenhauskosten usw.)
  • Unfallversicherung für den Fahrer, vorbehaltlich der Bedingungen und Konditionen der entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Vermieter und der Versicherungsgesellschaft
  • Versicherung für Körperverletzung von Mitfahrern und Dritten bis zu 1.300,000€ pro Person
  • Sachschadenversicherung (vorbehaltlich der in diesem Vertrag genannten Ausschlüsse)
  • Feuerversicherung
  • Diebstahlversicherung, vorausgesetzt, das Fahrzeug wird in voller Übereinstimmung mit den Mietbedingungen und den Bestimmungen dieses Vertrags genutzt.

Zusätzlich ist 24-Stunden-Pannenhilfe enthalten, gemäß den Bedingungen und Konditionen der entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Pannenhilfedienst.

Der Austausch des Fahrzeugs innerhalb von 24 Stunden gegen ein anderes verfügbares Fahrzeug (unabhängig von Klasse oder Motorgröße) im Falle einer mechanischen Panne oder eines Unfalls, bis das ursprüngliche Fahrzeug repariert ist, liegt im alleinigen Ermessen des Vermieters und unterliegt der Haftung des Mieters für den Schaden oder Unfall.

Im Falle einer verspäteten Zahlung der vereinbarten Mietgebühr oder sonstiger in diesem Vertrag vorgesehener zusätzlicher Kosten, Gebühren oder Auslagen – unabhängig vom Verschulden des Mieters – ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter gesetzliche Verzugszinsen für jeden Tag des Verzugs zu zahlen, berechnet ab dem ersten Tag des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung an den Vermieter.

  • Die Mietgebühr umfasst nur die im entsprechenden Abschnitt des Anhangs ausdrücklich aufgeführten Leistungen.
  • Die tägliche Mietgebühr umfasst nicht Beträge oder Kosten, die im Anhang oder in der entsprechenden Versicherungsvereinbarung nicht ausdrücklich genannt sind. Diese Kosten liegen allein in der Verantwortung des Mieters und beziehen sich auf die Nutzung des Fahrzeugs.

Beispielsweise und ohne Einschränkung umfasst die Mietgebühr nicht Folgendes:

  • Kraftstoffkosten
  • Bußgelder wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder andere geltende Vorschriften sowie Verwaltungsstrafen (vom Mieter zu tragen)
  • Mautgebühren und damit verbundene Kosten
  • Versicherung für Sach- oder Personenschäden Dritter (über den ausdrücklich genannten Versicherungsschutz hinaus)
  • Persönliche Versicherung für Fahrer und Mitfahrer
  • Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug
  • Ersatz von Reifen aufgrund unsachgemäßer Nutzung des Fahrzeugs (vollständig vom Mieter zu tragen)

Falls der Vermieter im Namen des Mieters ganz oder teilweise die oben genannten Kosten bezahlt, stellt der Vermieter dem Mieter diese Beträge in Rechnung, und der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Betrag am selben Tag zu erstatten, an dem die Zahlung vom Vermieter geleistet wurde.

  • Die Mietpreise beinhalten 24% MwSt. und unbegrenzte Kilometer (km).
  • Für zusätzliche Fahrer fällt ein Aufpreis an.

7. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs

Das Fahrzeug wurde heute bei Unterzeichnung dieses Vertrags vom Vermieter an den Mieter in ausgezeichnetem Zustand und frei von tatsächlichen oder rechtlichen Mängeln übergeben, die es für den vom Mieter beabsichtigten Gebrauch ungeeignet machen würden. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgfältig überprüft, als vollständig zufriedenstellend befunden und vorbehaltlos angenommen.

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug an den Vermieter zusammen mit den Zulassungspapieren und allen zugehörigen Unterlagen, im gleichen Zustand wie erhalten und mit demselben Kraftstoffstand wie zum Zeitpunkt der Übergabe durch den Vermieter zurückzugeben. Die Rückgabe muss zur genauen Zeit und am genauen Ort erfolgen, die im Anhang angegeben sind.

Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn sich bei der Rückgabe mehr Kraftstoff im Fahrzeug befindet als zum Zeitpunkt der Übergabe.

Im Falle einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs ohne vorherige Mitteilung an den Vermieter ist der Vermieter berechtigt, unverzüglich rechtliche Schritte zur Rückerlangung des Fahrzeugs einzuleiten. In einem solchen Fall kann das Fahrzeug als gestohlen oder unrechtmäßig zurückbehalten und als nicht versichert betrachtet werden.

In jedem Fall ist der Mieter verpflichtet, die zusätzliche tägliche Mietgebühr zu zahlen, die den Tagen der verspäteten Rückgabe entspricht, wobei die mindestens berechenbare Zeitspanne 24 Stunden (1 Tag) beträgt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Darüber hinaus behält sich der Vermieter in einem solchen Fall das Recht vor, Ersatz für entstandene Verluste zu verlangen, einschließlich Nutzungsausfall des Fahrzeugs und jeder daraus resultierenden Betriebsunterbrechung der planmäßigen Vermietungsleistungen des Vermieters.

8. Nutzungsbedingungen

  • Das Fahrzeug darf ausschließlich und nur von den autorisierten Fahrern genutzt werden, deren Angaben im entsprechenden Abschnitt des Anhangs aufgeführt sind.
  • Der Mieter und alle autorisierten Fahrer sind verpflichtet, die gebotene Sorgfalt walten zu lassen, alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und den ordnungsgemäßen und normalen Betrieb des Fahrzeugs sicherzustellen. Jegliche Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug durch den Mieter, autorisierte Fahrer oder Dritte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters strengstens untersagt.

Die Nutzung des Fahrzeugs ist strengstens untersagt:

  • Zum Transport von Personen oder Gütern gegen Entgelt.
  • Zur Teilnahme an Geschwindigkeitsrennen oder Wettbewerben.
  • Zur Untervermietung oder Vermietung an Dritte.
  • Zum Transport schwerer Gepäckstücke oder Gegenstände, brennbarer Stoffe, schmutziger oder übelriechender Gegenstände, Betäubungsmittel, Waffen oder anderer Gegenstände, deren Besitz oder Transport gesetzlich verboten ist oder die ein Risiko für die Sicherheit des Fahrzeugs, seiner Insassen oder Dritter darstellen können.
  • Außerhalb des Hoheitsgebiets Griechenlands ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters.
  • Wenn der Fahrer unter dem Einfluss steht von Alkohol, Halluzinogenen, Drogen, Barbituraten oder anderen Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit oder Wahrnehmung beeinträchtigen, oder sich anderweitig in einem Zustand verminderter Fahrtüchtigkeit befindet.
  • Unter Verstoß gegen verkehrsrechtliche, zollrechtliche oder andere geltende Vorschriften.
  • Als Mittel zur Begehung einer strafbaren oder rechtswidrigen Handlung, unter anderem.

In allen Fällen ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu nutzen, die vom Vermieter bei Übergabe erteilten Bedienungsanweisungen zu befolgen, das Fahrzeug regelmäßig zu kontrollieren und alle zumutbaren und notwendigen Maßnahmen für seinen sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb zu treffen. Der Mieter muss außerdem sicherstellen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen und gesichert ist, unter Verwendung aller verfügbaren Sicherheitssysteme, und alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um Diebstahl oder Schäden am Fahrzeug aus jeglichem Grund zu verhindern.

Jegliche Reparaturen oder Veränderungen am Fahrzeug durch den Mieter oder Dritte sind, gleich aus welchem Grund, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.

9. Unfälle

Im Falle eines Unfalls oder eines sonstigen Vorfalls (wie Feuer, Diebstahl, Verlust usw.) sind der Mieter und/oder der autorisierte Fahrer verpflichtet, das nachstehende Verfahren innerhalb von 24 Stunden einzuhalten:

  • Den Vermieter unverzüglich telefonisch oder auf andere verfügbare Weise zu kontaktieren.
  • Die vollständigen Namen und Adressen der Augenzeugen sowie aller an dem Vorfall beteiligten Personen zu erfassen.
  • Keine Ansprüche oder Haftung anzuerkennen oder zu akzeptieren im Namen Dritter.
  • Die Polizeibehörden zu verständigen.
  • Alle relevanten Informationen von allen beteiligten Dritten sowie alle unterstützenden Unterlagen oder Beweise (z. B. Fotos) zu sammeln und dem Vermieter zu übermitteln.
  • Einen entsprechenden Unfall- oder Vorfallsbericht auszufüllen und zu unterzeichnen.

10. Verstöße und Bußgelder

Falls gegen den Mieter ein Bußgeld verhängt wird (z. B. wegen Falschparkens, Überfahrens einer roten Ampel oder eines Stoppschilds, Geschwindigkeitsüberschreitung usw.) und/oder ein Verwaltungsverstoß von den zuständigen Behörden festgestellt wird, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter bei Rückgabe des Fahrzeugs und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verstoß von den Behörden festgestellt oder das Bußgeld/die Strafe verhängt wurde, zu informieren.

Der Mieter muss alle relevanten genauen und wahrheitsgemäßen Informationen bereitstellen und in allen notwendigen Verfahren zur Entlastung des Vermieters oder der haftenden Partei uneingeschränkt mit dem Vermieter zusammenarbeiten.

Unterlässt der Mieter die erforderlichen Maßnahmen innerhalb der angegebenen Frist, haftet er vollumfänglich für die Entschädigung des Vermieters für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden sowie für alle zusätzlichen Kosten oder Verluste, die dem Vermieter infolge dieser Unterlassung entstehen können.

Falls dem Vermieter aus irgendeinem Grund im Namen des Mieters alle oder ein Teil der oben genannten Kosten belastet werden, stellt der Vermieter dem Mieter diese entsprechend in Rechnung, und der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Betrag am selben Tag zu erstatten, an dem die Kosten anfallen.

11. Verlust oder Beschädigung

Falls das Fahrzeug während der Mietdauer einen Schaden, eine Fehlfunktion oder einen Verlust erleidet, ist der Mieter – unabhängig vom Verschulden – verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich und ohne Einwand einen Betrag in Höhe der Reparaturkosten zu zahlen, basierend auf dem Kostenvoranschlag einer vom Vermieter ausgewählten Werkstatt. Im Falle eines Totalschadens des Fahrzeugs hat der Mieter einen Betrag in Höhe des aktuellen Marktverkaufswerts des Fahrzeugs zuzüglich anfallender Steuern und der Kosten für Kennzeichen als Entschädigung für den vollständigen Nutzungsausfall des Fahrzeugs zu zahlen.

Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht in den folgenden Ausnahmefällen:

  • Diebstahl des Fahrzeugs, vorausgesetzt, der Mieter hat alle Bedingungen dieses Vertrags und die geltenden Gesetze vollständig eingehalten;
  • Schäden oder Fehlfunktionen, die trotz vollständiger Einhaltung dieses Vertrags, der geltenden Gesetze und der Straßenverkehrsordnung (K.O.K.) durch den Mieter eingetreten sind.

Im Falle des Verlusts der Fahrzeugschlüssel, ungeachtet der Ursache, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, der die Zusendung eines Ersatzschlüssels veranlasst. Der Mieter darf nicht versuchen, das Fahrzeug zu starten oder zu betreiben. Die Kosten für einen neuen Schlüssel trägt der Mieter auf Grundlage der offiziellen Quittung, die vom autorisierten Autohaus ausgestellt wird, das den neuen Schlüssel anfertigt.

Wenn die Schlüssel versehentlich im Fahrzeug eingeschlossen werden, ungeachtet des Grundes, muss der Mieter den Vermieter unverzüglich benachrichtigen, der entweder einen Ersatzschlüssel sendet oder einen Schlüsseldienst beauftragt, das Fahrzeug zu öffnen. Die vollen Kosten für die Zusendung des Schlüssels und/oder die Dienstleistungen des Schlüsseldienstes liegen in der alleinigen Verantwortung des Mieters, auf Grundlage der entsprechenden Quittung.

12. Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz ist in den Bedingungen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungspolice festgelegt und geregelt. Der Mieter – Fahrer des Fahrzeugs – ist von der Haftung für Schäden am Fahrzeug befreit, die durch Feuer verursacht werden, sowie für Sachschäden, die durch ein nicht versichertes Fahrzeug verursacht werden, während er gleichzeitig für die Haftung gegenüber Dritten wegen Tod oder Körperverletzung Dritter und Mitfahrer versichert ist.

Der gewährte Versicherungsschutz gilt unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug in voller Übereinstimmung mit den Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags genutzt wird. Andernfalls trägt der Mieter die volle und ausschließliche Verantwortung für die Reparatur jeglicher entstandener Schäden und hat keinerlei Ansprüche gegenüber dem Vermieter.

Die Haftung des Mieters für Fahrzeugschäden kann beschränkt oder ausgeschlossen werden, sofern nicht gegen die Straßenverkehrsordnung (K.O.K.) verstoßen wird und bestimmte tägliche Beträge auf Grundlage eines Mindestbetrags pro Fahrzeugkategorie entsprechend der im ursprünglichen Vertrag festgelegten täglichen Mietgebühr gezahlt werden.

In jedem Fall umfasst der Versicherungsschutz nicht, beispielhaft, aber nicht abschließend:

  • Schäden an der Unterseite des Fahrzeugs, wenn dieses abseits befestigter Straßen oder auf unbefestigten Straßen oder Flächen gefahren wird;
  • Jeden Verlust oder Schaden an Gepäck und persönlichen Gegenständen, für die der Vermieter keine Verantwortung trägt;
  • Schäden und Abnutzung im Innenraum des Fahrzeugs;
  • Schäden oder Verschlechterungen, die während des Transports des Fahrzeugs per Schiff, Zug oder anderen Mitteln auftreten, sowie böswillige Handlungen oder Unruhen;
  • In allen Fällen, wenn festgestellt wird, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln stand;
  • Unfälle, die von in diesem Vertrag nicht angegebenen Fahrern verursacht wurden;
  • Unfälle, bei denen der Mieter den Vermieter nicht unverzüglich benachrichtigt und den entsprechenden Unfallbericht nicht eingereicht hat, unabhängig vom Verschulden.

Der Vermieter zieht alle Beträge ein, die von Versicherungsgesellschaften gemäß den entsprechenden Versicherungsverträgen im Falle eines versicherten Risikos gezahlt werden. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter schriftlich spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Eintritt eines versicherten Ereignisses zu benachrichtigen, unabhängig von der Haftung.

Wenn der Mieter den Vermieter nicht rechtzeitig über den Eintritt eines solchen Ereignisses informiert, findet der oben genannte Versicherungsschutz keine Anwendung, der Vermieter trägt keinerlei Haftung, und der Vermieter behält sich das Recht vor, vom Mieter die Erstattung aller Beträge zu verlangen, die der Vermieter aus irgendeinem Grund im Zusammenhang mit dem konkreten versicherten Ereignis zahlen muss, einschließlich aller sonstigen Schäden, die dem Vermieter aufgrund seiner gesetzlichen Gefährdungshaftung für das am Unfall oder Vorfall beteiligte Fahrzeug entstehen.

13. Haftungsausschluss

Der Vermieter haftet nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen (einschließlich leichter Fahrlässigkeit, Zufallsereignissen oder höherer Gewalt) trägt der Vermieter keinerlei Haftung, und gegen den Vermieter können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

14. Verletzung der Mietbedingungen

  • In jedem Fall, in dem der Mieter oder die autorisierten Fahrer gegen ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstoßen oder zu verstoßen versuchen oder die dem Vermieter mitgeteilten Informationen und sonstigen Angaben unrichtig sind, hat der Vermieter das uneingeschränkte Recht, nach eigenem Ermessen entweder an diesem Vertrag festzuhalten und vollständigen Ersatz für alle tatsächlich entstandenen oder mittelbaren Schäden zu verlangen oder diesen Vertrag zu kündigen. Im Falle der Kündigung ist der Vermieter berechtigt, alle sich aus Eigentum und Besitz ergebenden Rechte auszuüben.
  • Der Mieter hat das Recht, diesen Mietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit einseitig zu kündigen, vorausgesetzt, dass alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ordnungsgemäß erfüllt wurden.

15. Kein Verzicht

Das Unterlassen oder die Verzögerung der Ausübung von Rechten aus diesem Vertrag durch eine der Parteien stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar und gilt auch nicht als solcher.

16. Personenbezogene Daten

Der Vermieter erhebt, verarbeitet und speichert als Verantwortlicher die hierin angegebenen personenbezogenen Daten des Mieters gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) und den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zu Zwecken im Zusammenhang mit der Durchführung des Mietvertrags, der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen des Vermieters und dem Schutz berechtigter Interessen, wie etwa der Bearbeitung von Ansprüchen oder der Betrugsprävention.

Der Mieter hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit seiner Daten gemäß den Artikeln 15 bis 22 der DSGVO. Zur Ausübung dieser Rechte kann der Mieter den Vermieter unter den hierin angegebenen Kontaktdaten kontaktieren.

17. Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Heraklion.

Der Mieter erklärt, dass er die hierin sowie im Anhang enthaltenen Mietbedingungen gelesen, verstanden, akzeptiert und vollständig sowie vorbehaltlos angenommen hat.

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